Richtlinen für Life is Balance
§1 Die Reitpädagogik Stunden beginnen und enden am Parkplatz. Bitte nicht die laufenden Stunden stören. Die Kinder werden am Parkplatz begrüßt und dort auch verabschiedet.
§2 Reitpädagogikeinheit die nicht 24 Stunden vorher abgesagt werden, werden in voller Höhe berechnet. Fällt der Unterricht aus betrieblichen Gründen aus, so wird ein Ersatztermin angeboten.
§3 Life is Balance hat einmal im Jahr das Recht, seine Preise zu erhöhen. Die Preiserhöhung darf frühestens 10 Monate nach der vorangegangenen Erhöhung erfolgen und ist mit einer Frist von sechs Wochen zum ersten eines Monats entsprechende dem §126b GBG schriftlich anzukündigen. In der Ankündigung werden die neuen Preise in Euro angegeben.
§4 Bei Unfällen während des Reitunterrichtes beschränkt sich die Haftung auf die vereinbarte Unfallversicherungsleistung und der bestehenden Haftpflichtversicherung. Reiten ist ein mit Risiken verbundener Sport.
§5 Für Reitunterricht ist es notwendig, dass von den Erziehungsberechtigten vorher eine Unfallversicherung abzuschließen ist, die Reitunfälle ausdrücklich einschließt und entstehende Kosten voll abdeckt. Life is Balance haftet nicht für Reitunfälle. Reiten ist ein mit Risiken verbundener Sport und Unfälle sind nicht auszuschließen. In den Reitpädagogikstunden ist ein sicherer und zweckmäßiger Helm zu tragen. Die Verantwortung hierfür trägt der Reiter oder deren Erziehungsberechtigter, nicht der Reitlehrer oder Firmeninhaber.
§6 Bitte beachten Sie, dass die Aufsichtspflicht seitens des Reitlehrers nur während der vereinbarten Reitpädagogikstunden besteht. Außerhalb der festgelegten Zeiten sind Sie für sich oder Ihr Kind selbst verantwortlich. Erscheinen Sie daher pünktlich zur Reitpädagogikstunde und verlassen Sie bitte danach das Gelände/ Reitplatz.
§7 Das Füttern der Tiere von Life is Balance ist nicht gestattet, insbesondere wenn keine unmittelbare Genehmigung des für die Tiere Verantwortlichen erteilt wurde. Pferde, auch Ponys sind keine Wiederkäuer und können nicht erbrechen. Falsches Futter, auch frisches Brot oder andere frische Backwaren können zu schweren Koliken führen und den schnellen Tod der Tiere herbeiführen oder zu Lahmheit z.B. durch Hufrehe führen. Sollte hierbei dem Kleinunternehmen Life is Balance ein Schaden entstehen, wird der Verursacher haftbar gemacht.
§8 Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalfpflichten), jedoch der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schaden.
Eine Haftung für fehlerhafte Angaben auf der Internetseite des Unternehmens besteht nicht, sowie für externe Links.
Eine weitergehende Haftung besteht nicht. Wir übernehmen insbesondere keine Haftung für den Verlust von Wertgegenständen, Kleidung oder persönlichen Gegenständen der Teilnehmer.
§9 Sollten einzelne Bestimmungen dieser ABG ganz oder nur teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung dilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
§10 Folgende Zahlungsarten werden angeboten:
- Barzahlung vor Ort
- Paypal
- Überweisung vor Ort oder im Vorraus
- Kartenzahlung vor Ort
§11 Gebühr Kurse oder Veranstaltungen
Die Gebühr ist spätestens 24 Stunden vor Beginn des gebuchten Kurses oder Veranstaltung vollständig zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
§12 Terminabsagen und Verfall von Einheiten (5er- und 10er-Karten)
Gebuchte Termine sind verbindlich. Bei Inhaberinnen und Inhabern von 5er- oder 10er- Karten wird ein Termin, der ohne rechtzeitige Absage nicht wahrgenommen wird, als in Anspruch genommen gewertet und entsprechend von der Karte abgezogen.
Eine kostenfreie bzw. nicht zu belastende Stornierung ist möglich, wenn die Absage spätestens am Tag des Termins bis 10:00 Uhr erfolgt. Später eingehende Absagen sowie Nichterscheinen ohne Mitteilung führen zum Verfall der jeweiligen Einheit.
§13 Terminabsagen und Zahlungspflicht
Gebuchte Termine sind verbindlich. Wird ein Termin ohne rechtzeitige Absage nicht wahrgenommen, ist die vereinbarte Vergütung dennoch in voller Höhe zu zahlen. Eine kostenfreie Stornierung ist möglich, wenn die Absage spätenstens am Tag des Termins bis 10:00 Uhr erfolgt. Später eingehende Absagen sowie Nichterscheinen ohne Mitteilung begründen die Zahlungspflicht für den ursprünglichen Termin.
§14 Diese AGB´s gelten für alle Kunden sowie für alle Personen, die das Grundstück oder die Räumlichkeiten des Unternehmens betreten.
§15 Die Hof- und Stallregeln gelten für alle Kunden sowie für alle Personen, die das Grundstück oder die Räumlichkeiten des Unternehmens betreten
Die Reitpädagogik verbindet den Umgang mit Pferden mit pädagogischen und therapeutischen Zielen. Ein wesentlicher Bestandteil dabei sind Alltagsbegleitende Gesundheitsfördernde Maßnahmen (ABGs), die dazu beitragen, körperliche und psychische Gesundheit zu erhalten und zu verbessern.
Die Bedeutung von ABGs in der Reitpädagogik
ABGs sind gezielte Maßnahmen, die in den Alltag der Reitpädagogik integriert werden, um:
Körperliche Gesundheit zu stärken: Das Reiten fördert Muskelaufbau, Gleichgewichtssinn und Beweglichkeit.
Psychisches Wohlbefinden zu unterstützen: Der Kontakt zu Pferden kann Stress abbauen und emotionale Stabilität fördern.
Selbstwirksamkeit und soziale Kompetenzen zu entwickeln: Die Zusammenarbeit mit Pferden stärkt Selbstbewusstsein und Kommunikationsfähigkeit.
Prävention von Fehlhaltungen: Durch gezieltes Körpertraining können Haltungsschäden vorgebeugt werden.
Praktische Umsetzung von ABGs
Um die gesundheitsfördernden Effekte des Reitens voll auszuschöpfen, können folgende Maßnahmen angewandt werden:
Wahrnehmungsübungen: Verbesserung der Körperhaltung und Koordination.
Atemtechniken: Förderung von Entspannung und Konzentration.
Gezielte Bewegungsübungen: Unterstützung einer natürlichen Reitposition und Vermeidung von Verspannungen.
Reflexion nach der Einheit: Bewusstes Wahrnehmen der positiven Effekte auf Körper und Geist.
In der Reitpädagogik gibt es verschiedene pädagogische Ansätze, die Alltagsbegleitende Gesundheitsfördernde Maßnahmen (ABGs) sinnvoll ergänzen und das Lernen sowie die persönliche Entwicklung der Teilnehmenden unterstützen. Hier sind einige bedeutende Konzepte:
1. Erlebnispädagogik
Die Erlebnispädagogik nutzt praktische Erfahrungen mit Pferden, um soziale Kompetenzen, Selbstbewusstsein und Problemlösungsfähigkeiten zu fördern. Durch gezielte Übungen und Herausforderungen lernen die Teilnehmenden, Verantwortung zu übernehmen und ihre eigenen Grenzen zu erkennen.
2. Montessori-Pädagogik
Die Montessori-Pädagogik betont selbstbestimmtes Lernen und individuelle Entwicklung. In der Reitpädagogik bedeutet das, dass Kinder und Erwachsene durch eigene Erfahrungen mit Pferden lernen, anstatt durch strikte Anweisungen geführt zu werden.
3. Reformpädagogische Ansätze (z. B. Hippolini)
Hippolini ist eine reformpädagogische Methode, die auf den Ideen von Maria Montessori basiert. Sie fördert das Lernen mit allen Sinnen und legt Wert auf einen respektvollen Umgang mit Pferden. Kinder lernen nicht nur das Reiten, sondern auch die Bedürfnisse und Kommunikation der Tiere zu verstehen.
4. Tiergestützte Pädagogik
Dieser Ansatz nutzt die positive Wirkung von Tieren auf Menschen, um emotionale und soziale Fähigkeiten zu stärken. Pferde helfen dabei, Ängste abzubauen, Vertrauen aufzubauen und die Selbstwahrnehmung zu verbessern.
5. Naturpädagogik
Die Naturpädagogik verbindet das Erleben der Natur mit pädagogischen Zielen. In der Reitpädagogik bedeutet das, dass Teilnehmende nicht nur mit Pferden arbeiten, sondern auch die Umgebung bewusst wahrnehmen und daraus lernen